Hanf- Legalisierung, Cannabis Regulierung und Entkriminalisierung mit Grenzwert-Anpassung!
Geschafft es ist soweit, das Cannabis Gesetz (CanG) ist unterzeichnet und veröffentlicht. Es ist am Ostermontag, den 1. April 2024 um 0 Uhr in Kraft getreten!
Sehr viel Zeit ist vergangen und endlich geworden! So langsam geht Politik in Deutschland, viele haben es mitverfolgen können. Leider keine komplette Legalisierung wie versprochen, aber wie immer, Kompromisse.. und es ist ein Anfang.
Das “Zwei-Säulen-Modell” der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung sieht als zweite Säule regional begrenzte „Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten“ vor. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen Unternehmen dann in lizenzierten Fachgeschäften Cannabis an Erwachsene verkaufen dürfen.
Der Hanf und das Cannabis in der Drogenpolitik.
Schön, dass Sie hier sind und meine Präsentation gefunden haben.

Die Hanfpflanze muss legalisiert werden.
Eine Entkriminalisierung ist eine unbedingte Notwendigkeit.
Das Betäubungsmittelgesetz muss baldmöglichst angepasst werden.
Wir Grünen fordern für Deutschland, 30 Gramm Cannabis pro Monat zum Kauf in speziellen Shops oder die Erlaubnis 3 Pflanzen selbst anbauen und besitzen zu dürfen. Und das natürlich mit der gesamten Ernte der 3 Pflanzen.
Ich hoffe, Sie bleiben einige Minuten oder auch ein wenig länger und wenn Sie das erste mal mit der Hanfpflanze in Kontakt treten.. 😉
Sie ist kein Hexenfurz und Teufelsdreck oder sonnst irgendein hoch gefährliches Drogenzeugs.. Nein! Sie ist einfach nur eine sehr nützliche und hilfreiche und seit Jahrtausenden bekannte und auch genutzte Heilpflanze sonst nichts!
Und das was sie aus der schwarz blau braunen Fraktionen hören, ist alles negativ Politik Propaganda und auch sonst nichts!
Und die klassischen Einstiegsdrogen sind nicht wie fälschlicherweise angenommen Cannabis sondern und leider immer noch Zigaretten, Nikotin in E- Dampfen und leider auch Alkohol wie Bier und Wein!
Cannabis
Kraut: Gras, Weed, Marihuana, Pot, Ganja, Mary Jane.
Harz: Haschisch, Hasch, Dope, Shit.
Öl: Haschischöl, Haschöl, THC Öl.
Wirkstoff: THC = Tetrahydrocannabinol.
Das Cannabis [Rausch Hanf] mit über 1% bis 30% THC Gehalt sollte sofort nach Mengen im BtMG geregelt werden! Der Besitz einer bestimmten Menge darf keine Straftat mehr sein! Der Konsum von allen Drogen ist ja schon immer erlaubt in Deutschland! Verboten ist: zu kaufen, zu besitzen, zu verkaufen und anzubauen!!
Der Hanf [Nutzhanf] mit maximal 1% THC Gehalt sollte sofort raus aus dem BtMG! [Das bewirkt und verursacht einen wirtschaftlichen Totalschaden für das Hanf- Gewerbe in Deutschland]
Da der THC Wirkstoff aber im Nutzhanf enthalten ist und das jetzige BtMG exakt nur 0,3% THC erlaubt, verursacht (wenn auch nur 0,1% darüber) ein Problem. (Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und auch Handel mit Betäubungsmitteln) Rauschklausel! Die kommt jetzt bald und endlich auch weg!
CBD, CBG, CBC, CBE, CBL, CBN, CBND, CBTL, CBDV, THCV sind die Cannabinoide Untergruppen die (nicht psychoaktive Cannabinoide Inhaltsstoffe) und die brauchen absolut keine Regelung.
PS: Das HHC ist in der Natur nur sehr geringfügig in der Hanfpflanze enthalten, synthetisch hergestelltes HHC sollte weltweit sofort Verboten werden, da es wahrscheinlich sehr viel gefährlicher ist als THC und auch noch komplett unerforscht ist, also bitte Finger weg.
Sativa vs. Indica
Cannabis Sativa
Sativa-Typ; höher wachsend mit schmalen Blättern. Sativa-Sorten vermitteln ein Gefühl von Optimismus und Wohlbefinden. Sativas sollen besser für den Konsum am Tag geeignet sein.
Cannabis Indica
Indica-Typ; niedrige wachsend mit breiten Blättern. Indica-Sorten werden vor allem zur Entspannung, Stressreduzierung und für ein allgemeines Gefühl von Ruhe und Gelassenheit verwendet. Sie werden gern abends und bei Schlaflosigkeit konsumiert.
Cannabis Hybrid Sorten
Hybrid-Cannabis ist die Kreuzung von zwei oder mehr Sorten, um eine neue bessere oder stärkere Sorte zu erschaffen.
Terpene und Öle
Ätherische Öle
Die Unterschiede zwischen Sativa- und Indica-Sorten beruhen möglicherweise auch auf den bisher wenig beachteten Cannabinoiden CBG und CBC sowie auf Unterschieden in der Zusammensetzung der Terpene (ätherische Öle), die häufigsten sind Linalool, Beta-Myrcen, Alpha-Pinen, D-Limonen, Beta-Caryophylen.
Terpene sind sekundäre Inhaltsstoffe beziehungsweise chemische Verbindungen, die in Organismen natürlich vorkommen. Die Terpene sind meistens pflanzlichen Ursprungs, es gibt auch aber wenige tierischen Ursprungs. Die Inhaltsstoffe können unter anderem als pflanzliche Sekundärstoffe, Pheromone, oder Vitamine vorkommen.
DIE WICHTIGSTEN TERPENE:
Humulen
Potenzielle Wirkung:
entzündungshemmend
antibakteriell
schmerzlindernd
Das Terpen ist auch in Hopfen und Koriander enthalten.
Caryophyllen
Potenzielle Wirkung:
entzündungshemmend
schmerzlindernd
krampflösend
Schlaflosigkeit
Das Terpen ist auch in Hopfen, schwarzem Pfeffer, Basilikum, Oregano und Nelken enthalten.
Limonen
Potenzielle Wirkung:
angstlösend
antidepressiv
antibakteriell
anticancerogen
Das Terpen ist auch in Minze, Zitrusfrüchten und Wacholder enthalten.
Linalool
Potenzielle Wirkung:
angstlösend
schmerzlindernd
krampflösend
Das Terpen ist auch in Lavendel, Lorbeeren, Zitrusfrüchten, Rosenholz und Birke enthalten.
Myrcen
Potenzielle Wirkung:
entzündungshemmend
antiseptisch
antibakteriell
Das Terpen ist auch in Zitrusfrüchten, Thymian, Lorbeerblättern und in der Mangofrucht enthalten.
Pinen
Potenzielle Wirkung:
Bronchien erweitern
Entzündungen lindern
Das Terpen ist auch in Salbei und Kiefern enthalten.
Zur Wirkung von Cannabis
Und Cannabis wirkt bei jedem etwas anders!
Man spricht medizinisch von einer psychotropen Wirkung. Das sind Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche nehmen.
Ist eine schwierige Frage und auch so zu beantworten.. aber für die, die absolut keine Ahnung haben..
Ich schreibe jetzt mal was da zu, da mich auch immer wieder viele danach Fragen!? Ein normales Bier wirkt ähnlich in der Stärke wie ein normaler Joint, ein Liter Bier wiederum wirkt so wie ein dicker normaler Joint und viele Joints sind in der Wirkung auch nicht mehr, man spürt dann normalerweise nur Müdigkeit. Bei einer Überdosierung schläft man halt ein, medizinisch auch manchmal so gewollt und sinnvoll! Beim Bier muss ab circa 2 Liter Schluss sein sonst findest du nicht mehr so Recht nach Hause.. Beim Cannabis gibt es sowas nicht. Und die Tötliche Dosis liegt rechnerisch bei circa einer Tonne pro Person!
Und man muss auch erwähnen, dass es, Menschen gibt, die Cannabis überhaupt nicht vertragen, ein Zeichen dafür sind zum Beispiel: Psychosen, Depressionen und Paranoia, meist dann wenn schon eine Vorerkrankung vorliegt! Kann aber auch in machen Fällen helfen, in so einem Fall sprechen Sie unbedingt so schnell wie möglich mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Es gibt so viele Sorten vielleicht ist ja eine dabei die speziell gerade auch ihnen helfen kann.
Am 23.02.2024 hat der Deutsche Bundestag mit überwiegender Mehrheit darüber abgestimmt, das ab 1. April 2024 Cannabis für den Freizeit- Konsum freigegeben wird.
Das Deutsche Cannabis-Gesetz ist eines der umstrittensten Gesetzesvorhaben der Ampel Regierung.
Der Termin für die Legalisierung von Cannabis soll daher auf den 1. April 2024 verschoben werden! Ursprünglich war die Legalisierung ab dem 1. Januar 2024 geplant.
Circa 25 Gramm Cannabis ab 18 Jahren für unterwegs und 3 Pflanzen pro Person mit 50 Gramm getrocknetem Cannabis für Zuhause werden erlaubt. Der Grenzwert für THC im Straßenverkehr soll bis Ende März 2024 nach wissenschaftlichen Auswertungen angepasst und erhöht werden. Cannabis- Clubs sollen kommen und Lizenzen kann man ab den 1.7.2024 beantragen. Cannabis Shops wird es voraussichtlich noch nicht geben. Mit dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis will die Bundesregierung neue Wege hin zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis gehen.
Durch die legale Möglichkeit des Eigenanbaus von Cannabis wird der Schwarzmarkt zurückgedrängt!
Nach dem Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Im Herbst wird er im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten. Dem Deutschen Bundestag obliegt die abschließende Beschlussfassung des Gesetzes. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig.
Stand: 6.12.2023
Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Oktober 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften beraten.
Stand: 18.10.2023
Geplante Legalisierung 2.0
Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells
[Club Anbau & Regional- Modell / CARe]
Die neuen Eckpunkte für einen Gesetzentwurf der im April noch kommen soll ist fertig!
Eckpunkte der Cannabislegalisierung:
Nicht Gewinn orientierte Vereine mit maximal 500 Mitgliedern ab 18 Jahren dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben.
Pro Clubmitglied dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat.
In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden. Auch darf dort kein Alkohol getrunken werden.
Die Clubs müssen einen Mindestabstand zu Schulen und Kitas einhalten. Zudem darf Cannabis nahe Schulen und Kitas nicht konsumiert werden. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht konsumiert werden.
Der Besitz in der Öffentlichkeit von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei.
Der straffreie private Eigenanbau umfasst maximal 3 weibliche blühende Pflanzen, sowie sieben Samen oder fünf Stecklinge die von den Clubs an ihre Mitglieder abgegeben werden. Alle Hanfpflanzen sind vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen. Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu diesen Handlungen durch die bereits in der StPO vorgesehenen Möglichkeiten beendet. In einem zweiten Schritt sollen in Kreisen und Städten mehrerer Bundesländer in Modellprojekten „kommerzielle Lieferketten“ ausprobiert werden. Für fünf Jahre soll Unternehmen dabei „die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe“ in lizenzierten Fachgeschäften an Erwachsene ermöglicht werden. Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und die Erkenntnisse werden dann auch der EU-Kommission zur Verfügung gestellt.
Stand: 12.04.2023
Geplante Legalisierung
20 Gramm Cannabis ab 18 Jahren..
Jetzt liegen die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vor und werden zwischen den Ministerien abgestimmt. Ein Entwurf zur geplanten Cannabis-Legalisierung befindet sich laut Medienberichten in der Ministeriumsabstimmung. Demnach sollen Erwachsene straffrei 20 Gramm Cannabis kaufen können. Personen ab 18 Jahren sollen künftig nicht bestraft werden, wenn sie bis zu 20 Gramm Cannabis kaufen oder bei sich haben. So darf Cannabis nur 15 Prozent des berauschenden Wirkstoffs THC enthalten, beim Verkauf an Personen zwischen 18 und 21 Jahren nur höchstens 10 Prozent. Auch der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis Pflanzen pro Person soll erlaubt werden.
Stand: 26.10.2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will demnach weiter vorschreiben, dass Cannabis Geschäfte, sogenannte Coffeeshops, nicht in der Nähe von Schulen oder Jugendeinrichtungen liegen sollen. Wer Cannabis verkaufen will, braucht eine Lizenz. Beim Verkauf sollen Umsatzsteuer und eine Cannabis Steuer erhoben werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geht davon aus, dass die Cannabislegalisierung bis zum Frühjahr 2023 umzusetzen ist..
Der neue Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert (SPD) sagt: Es gibt viel zu tun! Die Drogen- und Suchtpolitik muss in vielen Bereichen neu gedacht und neu gestaltet werden. Was wir brauchen, ist ein Aufbrechen alter Denkmuster. Es muss gelten: Hilfe und Schutz statt Strafe. Nicht nur beim Thema Cannabis, sondern in der Drogenpolitik insgesamt, national wie auch international.
Die neue Deutsche Bundesregierung vom 26. September 2021 hat mit Koalitionsvertrag der Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP beschlossen Cannabis in lizenzierten Geschäften an Erwachsene zu Genusszwecken freizugeben.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CDU), plädierte im August 2021 dafür, Cannabis-Besitz bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von 6 Gramm künftig als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und nicht mehr als Straftat.
Die Vereinten Nationen haben im Dezember 2020 das Cannabis, sein Harz und Öl nach einer Empfehlung der WHO von der Liste der gefährlichen Drogen genommen.

